Kommunalsteuer

Zuständig

Die Kommunalsteuer wird nicht von der Gemeinde vorgeschrieben, sondern ist vom Zahlungspflichtigen aufgrund einer Selbstberechnung bzw. Steuererklärung an die Gemeindekasse abzuführen.

Kommunalsteuer:
3 % der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtige Lohnsumme)