Hauszufahrten

Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 1992 werden Gemeindebeihilfen für die Staubfreimachung von Hauszufahrten gewährt.

Berechnungsschlüssel:

asphaltierte Fläche x Asphaltpreis pro m², maximal jedoch € 320,-- (in Form von Grenzlandtalern).

Zuständig

Formulare