Förderung für Hauszufahrt (Onlineformular)

Der Gemeinderat hat am 24. April 2025 folgende Richtlinie zu der Förderung von Hauszufahrten beschlossen:

Die Staubfreimachung von Hauszufahrten wird mit einem Betrag in Höhe von € 320,00 in Form von Grenzlandtalern gefördert. Schafft eine zusätzliche Partei durch Aufstockung oder Anbau weiteren Wohnraum beim bestehenden Objekt und wird dabei auch die Zufahrt erneuert bzw. eine zusätzliche Zufahrt errichtet, besteht Anspruch auf die Gemeindebeihilfe.

Eine Antragsstellung ist bis max. 6 Monate nach Rechnungslegung möglich!

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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