Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel
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Die Kommunalsteuer wird nicht von der Gemeinde vorgeschrieben, sondern ist vom Zahlungspflichtigen aufgrund einer Selbstberechnung bzw. Steuererklärung an die Gemeindekasse abzuführen.
Kommunalsteuer:3 % der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtige Lohnsumme)