Grundsteuer A und B

Zuständig

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (A) und für Baugrundstücke und bebaute Grundstücke (B) betragen 500 % laut Steuermessbetrag des Finanzamtes.

Vorschreibung Grundsteuer A und B: Die Grundsteuer A (landwirtsch. Grundstücke) und die Grundsteuer B (für Gebäude und Baugrundstücke) wird bis zu einem Steuerbetrag von € 75,-- jährlich am 15. Mai vorgeschrieben. Übersteigt die Grundsteuer den Betrag von € 75,--, erfolgt eine Aufteilung in vier Teilbeträge, die jeweils zum 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug. und 15. Nov. vorgeschrieben werden.