Allgemeine Informationen
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen
Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung
enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung
erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen (ID Austria) – zwecks
Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der
Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich
entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten
zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw.
"Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine
"Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich:
vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen)
Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.
Kosten
Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können,
je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich
wie folgt zusammen:
Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung
einer Strafregisterbescheinigung
26 Euro
Elektronischer Antrag mit ID Austria: 18 Euro
Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung
(Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche
Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen)
29 Euro
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von
freiwilligem Engagement bei einer Freiwilligenorganisation, spendenbegünstigten Einrichtung und
gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft ist gebühren- und abgabenfrei.
Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:
- Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Orginisation oder Einrichtung
- Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement oder
- Bescheid über die Feststellung der Sendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich oder
- der Eintrag der Kirche in der Liste unter gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften - Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass eine freiwillige
Tätigkeit vorliegt (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie
Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers) - Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass nicht mehr als
das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des
Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)
Weiterführende Informationen: Strafregisterbescheinigung - oesterreich.gv.at
Link zum Online-Antrag: Online-Service Strafregisterbescheinigung über oesterreich.gv.at