Alle Hundehalter:innen, die ab dem 1. Dezember 2024 einen großen Hund bei der Gemeinde neu anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen bei der Anmeldung zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren. Das Ziel dieser zusätzlichen Prüfung ist es sicherzustellen, dass das Mensch-Tier-Gespann in alltäglichen Situationen gut funktioniert.
Das Oö. HHG 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Hat der Hunde bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet, ist ab dem 12. Lebensmonat des Hundes binnen 2 Monaten eine Tierarztbestätigung einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher tierärztlich zweifelsfrei bestätigt werden kann.
Hat der Hund bei der Anmeldung des 12. Lebensmonat bereits vollendet, ist binnen 2 Monate nach der Meldung eine Tierarztbestätigung einzuholen und der Gemeinde vorzulegen.
Wird keine Tierarztbestätigung vorgelegt, muss man mit seinem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren.
Für die Absolvierung der ATP und Vorlage der Bestätigung sind Fristen im Oö. HHG 2024 vorgesehen. Bei nicht fristgerecht bestandener ATP gilt der Hund als auffällig.
Alltagstauglichkeitsprüfung
Zweck der ATP ist der Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen. Dabei muss die/der Hundehalter:in den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen.