Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel
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Glasfaserinfrastruktur ist eine Infrastruktur für Generationen, wie jene von Wasser, Kanal, Strom oder Fernwärme. Auch diese Infrastruktur ist zwar einmalig aufwändig bei der Installation, bietet aber eine massive Aufwertung der Immobilie und stabiles Internet für kommende Generationen (zu sehen auch in diesem BBOÖ-Kurzfilm auf Youtube).
Für den Anschluss eines Einfamilienhauses braucht es – wie bereits mehrfach erwähnt in einem offenen Glasfasernetz 3 formelle Bekundungen sowie die bauliche Umsetzung.
1. Zusatzinfos zur Zustimmungserklärung (Gestattungsvertrag)
Der Infrastruktur-Planer (von der BBOÖ beauftragt) ist im Gebiet unterwegs und plant die Verlegung der Leerrohre. Er besucht jeden Grundstücksbesitzer im Ausbaugebiet und macht mit ihm den Leerrohrübergabepunkt aus (wo kommt das Leerrohr aufs Privatgrundstück). Wer hier nicht unterschreibt bzw. unterschrieben hat, bekommt von uns kein Leerrohr aufs Grundstück. (= Unterschrift am Gestattungsvertrag/Zustimmungserklärung!)
2. Zusatzinfos zum Infrastrukturvertrag mit der Breitband Oberösterreich
Das BBOÖ-Glasfaser-Netz der Landesgesellschaft BBOÖ wird stetig ausgebaut und Jene die sich bereits aktiv angemeldet haben (via Vor-Ort-Vertrieb oder Online) erhalten ihren Anschluss zum vergünstigten Preis - also um 350 € statt 1.500 € - ACHTUNG: Wer erst deutlich nach Baufertigstellung bzw. ab 2026 bestellt, zahlt die normale Anschlussgebühr von derzeit 1.500 € (siehe auch Hinweis im Folder, auf der Homepage und bei der Bestellung).
Mit der „350 Euro“ Infrastruktur-Anmeldung“ bei der BBOÖ verpflichtet sich ein Haushalt lediglich, zumindest 24 Monate Glasfaser mit einem Vertrag bei einem unserer Internetanbieter zu nutzen (anstatt dem bisherigen Webcube oder Festnetzinternet). Die Tarife starten bei etwa 38-42 €/ Monat für sehr flotte 300 Mbit im Download UND Upload, es kann aber zukünftig fast JEDE Bandbreite der Welt über diese neue Infrastruktur geliefert werden… ). Mit der Bestellbestätigung erhalten Kunden via Mail auch ihre „OAID-Nummer“. Diese ist mehr oder weniger das Autokennzeichen des Glasfaseranschlusses. Diese Bestätigung sollte ausgedruckt bzw. abgelegt werden, da man diese noch einmal benötigt. Die Verrechnung der einmaligen Anschlussgebühr durch die BBOÖ und der monatlichen Gebühren (vom Anbieter) erfolgt übrigens immer erst NACH der Fertigstellung des Anschlusses! (2 Anbieter verrechnen eine Aktivierungsgebühr von Höhe von rd. 40 € sofort)
3. Auswahl und Bestellung des Internetanbieters
Es gibt mittlerweile mehr als 20 Internetanbieter im offenen Glasfasernetz der BBOÖ (ähnlich wie bei Stromanbieter in einem Stromnetz) … Die Links zu den verschiedenen Tarifen der Anbieter findet man auf bbooe.at/anbieter/.
Es sollte bis spätestens 3 Wochen vor Abschluss der Bauarbeiten in der Region ein ISP (Internetanbieter) gewählt werden. Dies ist Grundvoraussetzung für die Fertigstellung des Anschlusses. Ohne eine gewähltes Internetprodukt, kann kein Hausinstallationstermin (= Termin für das Einblasen der Faser ins Leerrohr und Anschluss des Gebäudes) vergeben werden. Natürlich kann der Kunde bei den meisten Anbietern zusätzlich zum Internet auch Festnetztelefonie oder zeitversetztes Fernsehen dazu bestellen … (muss man aber nicht).
Standardtarife gibt es bis 2.500 Mbit/s, auch fixe IP-Adressen (z.B. für KMUs) sind bei den meisten Anbietern zu buchbar. ACHTUNG: 3 Internetanbieter haben sich derzeit ausschließlich auf Businesskunden (Unternehmen) spezialisiert.
Sollten beim aktuellen Internetanbieter noch innerhalb einer längere Bindefrist beim Internetvertrag bestehen, so sollten mit dem zukünftigen Internetanbieter die Übergangsmodalitäten geklärt werden. Wichtig ist aber, dass beim neuen Internetanbieter eine fixe Bestellung mit Startdatum vorliegt.
Für die einfache Bestellung beim Internet-Anbieter benötigt man die oben erwähnte OPEN ACCESS ID (=OAID) (im Mail der Bestellbestätigung, siehe Beispielbild).
Ist das Mail mit der OAID (Bestellbestätigung) nicht mehr zu finden (Spam-Ordner?), kann die OAID auch am BBOÖ-Infotelefon erfragt werden und die Bestellbestätigung erneut zugesendet werden. (0732/257 257 8050) oder via Mail anfragen service@bbooe.at. (Hinweis Wohnbauten: In Wohnungen von Mehrparteienhäusern ist die OAID direkt an der - in der Wohnung montierten - OTO-Dose abzulesen, sofern diese bereits montiert wurde. Sollte noch keine OTO-Dose in der Wohnung montiert sein, kann diese vorab vom Kundenservice erfragt werden).
Die OAID kann aber noch mehr! Mithilfe der 8-stelligen OAID und der Postleitzahl kann man sich ins BBOÖ-Kundenportal einloggen und Informationen abfragen, wie etwa:
ab Tiefbau-Fertigstellung gibt’s hier Infos wie etwa:
Auch gibt es hier beispielsweise Links zur Installationsanleitung.
4. Bauliche Maßnahmen (siehe dazu auch Bereich Homepage/Endkunden)
Die meisten unserer Kunden verlängern sich ihr Leerrohr zum Haus in Eigenregie (= selbst). Falls sich hier jemand unsicher fühlen sollte, bietet die BBOÖ mit der technischen Beratung vor Ort (+29 €) und der Outdoorpauschale eine Möglichkeit, den Anschluss mit unserer Unterstützung umzusetzen. Diese Optionen können entweder direkt bei der Bestellung der BBOÖ-Infrastruktur oder nachträglich via BBOÖ Service nachbestellt werden.
Bei der technischen Beratung kommt eigens ein Techniker im Auftrag der BBOÖ ins Haus und bespricht mit dem Hausbesitzer den Leitungsweg ins Gebäude sowie die notwendigen Leitungswege im Gebäude. Sollte man sich außer Stande sehen den Leitungsweg ins Gebäude selber oder mit Dienstleistern vor Ort zu bewerkstelligen, so kann man die BBOÖ mit der Outdoorpauschale beauftragen, das Leerrohr ins Haus zu einbringen zu lassen.
4.1 Die Verlegung (Verlängerung) des Leerrohrs zum Haus und ins Gebäude erfolgt also entweder durch den Hausbesitzer oder via Outdoorpauschale. Siehe dazu den bereits oben erwähnten Film und die Verlege-Richtlinie …
4.2 Wenn die Schritte 1,2 und 3 sowie die technischen Schritte erledigt sind, wird der Kunde – nach Fertigstellung der Tiefbauarbeiten im Gebiet – vom Hausinstallations-Partner (Dienstleister der BBOÖ) kontaktiert und über die 3 Anschlussmöglichkeiten beraten (OTO-Dose (häufigste Variante im Altbau), Direktanschluss (in seltenen Fällen) 19 Zoll-Anschluss (bei Vorhandensein eines 19 Zoll Schranks im Gebäude). Im verlinkten Film zu den BBOÖ Anschlussvarianten findet man dazu detailliertere Beschreibungen (und auch in der Verlege-Richtlinie).
Der Hausinstallationspartner sendet das Anschlussmaterial (im Falle der Variante A, OTO-Box (=die OTO-Dose mit der daran befestigten Indoor-Glasfaser) dem Kunden zu und erklärt, wie diese zu verlegen ist (entweder Eigenverlegung oder mittels Elektriker). Auch die Installationsanleitung (Verlege-Richtlinie) wird mitgesendet und ist bei der Verlegung sehr hilfreich. Falls notwendig, sendet der Hausinstallationspartner (Dienstleister) bei Bedarf auch zusätzliches (Leerrohr-) Material zu.
Bei der Variante A (OTO-Dose) wird kundenseitig die, an der OTO-Dose befindliche Indoor-Faser, vom gewünschten WLAN-Router Standort (z.B. Wohnzimmer/Büro/Vorhaus/…) zum Hauseintrittspunkt (wo man mit dem Glasfaser-Mikrorohr ins Haus kommt) verlegt. Bei den beiden anderen Varianten wird „nur“ das von außen kommendem Leerrohr bis zum Übergabepunkt (19-Zollschrank, Direktanschlusskasten) verlegt.
4.3 Wenn nun auch die baulichen Schritteim Haus abgeschlossen sind, wird mit dem Hausinstallations-Partner der Installationstermin (Einblastermin) vereinbart. 10 Tage VOR dem Installationstermin versendet die BBOÖ an den Kunden das sogenannte ONT (den Glas-Kupfer-Umwandler), sodass dieses ca. 7-5 Tage vor dem Installationstermin beim Kunden eintrifft. (den Versandstatus findet man während der Versandphase ebenfalls im Kundenportal).
Am Tag der Hausinstallation kommen von unserem Dienstleister (=Hausinstallationspartner) 2 Techniker in die Region.
Techniker 1 „bläst“ mit einem Kompressor die Faser vom Straßenkasten via Leerrohr ins Haus und spleißt die Faser beim Straßenschrank,
Techniker 2 nimmt die Faser kundenseitig entgegen und verbindet (spleißt) im Haus die Faser. Auch testet er die Faser auf optimalen Durchgang (Qualitätssicherung) und legt diese fachgerecht ab. Er steckt zudem, idealerweise auch das ONT (den Glas-Kupfer-Umwandler) an die OTO-Dose. Dies kann man aber auch selbst bewerkstelligen.
Expertentipp: Zwischen Anstecken der ONT ans Stromnetz und Einschalten des WLAN-Routers sollte idealerweise 7-10 Minuten gewartet werden, sodass sich das ONT ungestört „hochfahren“ kann. Sollte zu diesem Zeitpunkt auch bereits der WLAN-Router des gewählten Internetanbieters im Hause sein, kann man nach kurzer Anlaufzeit des ONT das Netzwerkkabel an den Router anstecken (Bitte Installationsanleitung beachten!).
Glasfaser_Infoevent_Neufelden_16.05.2025.pdf herunterladen (1.69 MB)
Präesentation_Infoveranstaltung_Peilstein_07.05.2025.pdf herunterladen (1.36 MB)
Los geht’s in die unbegrenzte Welt vom flotten Glasfaserinternet der Breitband Oberösterreich. Viel Vergnügen! RÜCKFRAGEN bitte immer unter: 0732/257 257 8050 | service@bbooe.at | www.bbooe.at