Gebühren und Gebühreninfos
Hundeabgabe
Die jährliche Hundeabgabe wird von der Gemeinde vorgeschrieben und ist bis 31. März fällig.
Hundeabgabe
Für jeden Hund € 21,80
für einen Wachhund € 10,00
Lustbarkeitsabgabe
Die Lustbarkeitsabgabe für Veranstaltungen wird nicht von der Gemeinde vorgeschrieben, sondern ist vom Zahlungspflichtigen aufgrund einer Selbstberechnung an die Gemeindekasse abzuführen.
Lustbarkeitsabgabe
als Kartenabgabe 15 % des Preises od. Entgeltes
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer wird nicht von der Gemeinde vorgeschrieben, sondern ist vom Zahlungspflichtigen aufgrund einer Selbstberechnung bzw. Steuererklärung an die Gemeindekasse abzuführen.
Kommunalsteuer
3 % der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtige Lohnsumme)
Abfallgebühr
Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November durch die Gemeinde.
Abfallgebühr
Die jährliche Abfallgebühr für 13 Abfuhren beträgt (inklusiv 10 % MwSt):
je Abfalltonne oder Abfallsack bis 90 Liter € 132,00
je Abfalltonne mit 120 Liter € 158,40
je Abfalltonne mit 240 Liter € 277,20
je Container mit 770 Liter € 884,40
je Container mit 1100 Liter € 1.254,00
für 1-Personenhaushalte oder nur zeitweise bewohnte Objekte € 92,40
je zusätzl. Abfallsack bzw. Tonne mit 80 Liter Inhalt für den 14. und mehr Abfallsäcke € 4,00
Jahresgebühr zusätzl. Papiertonne 240 lt. € 17,60 Jahresgebühr
zusätzl. Papiercontainer 1.100 lt. € 94,60
Aufpreis von 240 l auf 1.100 l € 77,00
Grundsteuer A und B
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (A) und für Baugrundstücke und bebaute Grundstücke (B) betragen 500 % laut Steuermeßbetrag des Finanzamtes
Vorschreibung Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer A (landwirtsch. Grundstücke) und die Grundsteuer B (für Gebäude und Baugrundstücke) wird bis zu einem Steuerbetrag von € 75,-- jährlich am 15. Mai vorgeschrieben. Übersteigt die Grundsteuer den Betrag von € 75,--,erfolgt eine Aufteilung in vier Teilbeträge, die jeweils zum 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug. und 15. Nov. vorgeschrieben werden.
Tourismusabgabe
Von Besitzern einer Ferien- oder Wochenendwohnung wird am 1. Dez. jeden Jahres eine jährliche Tourismus-Pauschalabgabe eingehoben, die im wesentlichen der Förderung des heimischen Tourismus dient.
Tourismusabgabe
für Personen von 6 - 15 Jahren € 0,19/Nächtigung
für Personen ab dem 15. Lebensjahr € 0,75/Nächtigung
Tourismus-Pauschalabgabe
Für Ferienwohnungen bis 50 m² Nutzfläche € 21,00/jährlich
für Ferienwohnungen über 50 m² Nutzfläche € 31,50/jährlich
Kanalbenützungsgebühr
Halbjährlich am 15. Februar und am 15. August wird im Nachhinein die Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Die Höhe der Gebühr wird aufgrund des mittels Wasserzählers ermittelten oder pauschal angenommenen Wasserverbrauches errechnet.
Kanalbenützungsgebühr
Pro m³ Abwasseranfall
2007: € 3,465 inkl. 10 % MwSt
2008: € 3,630 inkl. 10 % MwSt
2009: € 3,630 inkl. 10 % MwSt
2010: € 3,696 inkl. 10 % MwSt
(Lt. Wasserzähler bzw. pauschal 40 m³ pro Person und Jahr)
mindestens aber je angeschlossenem Grundstück € 112,-- pro Jahr