Gratisstrom beantragen
Drei Freistromtage für alle Haushaltskunden(innen sowie ein Freistrommonat für sozial Bedürftige
Freistromtage
Alle Haushaltskund/-innen von Energie AG und Linz AG bekommen einmalig im Jahr 2010 drei zusätzliche Freistromtage.
- Diese Freistromtage sind nicht drei bestimmte Tage, sondern drei Durchschnittstage, die von der Jahresrechnung abgezogen werden
- Die Freistromtage sind nicht an eine Vertragsbindung gekoppelt – jeder Haushaltskunde kann sie bekommen.
Ihren Energieversorger (Linz AG oder Energie AG) telefonisch, brieflich, per Fax oder Mail kontaktieren oder das Formular auf http://www.arbeiterkammer.com nutzen oder per Internet den Antrag einbringen.
Wichtig für den Antrag ist, die Kundennummer anzugeben.
Freistrommonat:
Die Energie AG und die Linz AG bieten Kunden mit geringem Einkommen einen Freistrommonat.
Die Vergünstigung wird nur über Antrag gewährt.
Anspruchsberechtigt sind Stromkunden, die
- Heizkostenzuschuss
- Wohnbeihilfe
- Sozialhilfe oder
- Ausgleichszulage
Die Anträge sind schriftlich (Formaular liegt bei der Gemeinde auf) einzubringen, und es sind die ensprechende Nachweise (Kontauszüge, Bescheide ...) mitzuschicken.
Wichtig: Die Kundenummer eintragen!
Die Antragsfrist für Stromtage bzw. Strommonat endet am 31. März 2010!
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch am Gemeindeamt.
Quelle: Gemeinde Peilstein (24.02.2010)
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