Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel
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Lt. GR-Beschluss vom 1. September 2010 werden für folgende Anlagen Gemeindezuschüsse gewährt:
Der Antragstellung bei der Gemeinde ist eine Rechnungskopie sowie das Schreiben, in dem die Auszahlung eines Landes- bzw. Bundeszuschusses (OeMAG, Programm Klima- und Energiefonds) bestätigt wird, beizuschließen.Die Gemeindeförderung beträgt € 260,00 (für Erstanlagen) bzw. € 130,00 (für jede weitere Anlage) und wird in Form von Grenzlandtalern ausbezahlt.
Weiters wird die Förderaktion für die Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf erneuerbare Energie verlängert.Die Beihilfe wird mit € 150,00 je Antrag festgelegt; Der freie Rahmen des 18 Euro Erlasses darf aber nicht überschritten werden.
Die Antragsstellung hat innerhalb von einem Jahr ab Rechnungsdatum am Gemeindeamt zu erfolgen.