Förderung energiesparender Maßnahmen

Lt. GR-Beschluss vom 1. September 2010 werden für folgende Anlagen Gemeindezuschüsse gewährt:

  • Solaranlage
  • Photovoltaikanlagen und
  • Errichtung und Anschluss an Gemeinschaftsanlagen (z.B. Biomasse-Fernwärmenetze)

Der Antragstellung bei der Gemeinde ist eine Rechnungskopie sowie das Schreiben, in dem die Auszahlung eines Landes- bzw. Bundeszuschusses (OeMAG, Programm Klima- und Energiefonds) bestätigt wird, beizuschließen.

Die Gemeindeförderung beträgt € 260,00 (für Erstanlagen) bzw. € 130,00 (für jede weitere Anlage) und wird in Form von Grenzlandtalern ausbezahlt.

 

Weiters wird die Förderaktion für die Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf erneuerbare Energie verlängert.

Die Beihilfe wird mit € 150,00 je Antrag festgelegt; Der freie Rahmen des 18 Euro Erlasses darf aber nicht überschritten werden.

Die Antragsstellung hat innerhalb von einem Jahr ab Rechnungsdatum am Gemeindeamt zu erfolgen.

Zuständig

Formulare